Die Welt der Medizin ist ständig in Bewegung. An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Medizin und aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.
Impfungen gegen SARS-CoV2 werden auch weiterhin in unserer Praxis durchgeführt. Dabei wird auch der Omikron-angepasste Impfstoff BA.4/5 eingesetzt. Sollten Sie Interesse an einer Impfung haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufzunehmen.
Um möglichst keine Impfstoffe verwerfen zu müssen, ist eine Bündelung der Impfungen und eine Termineinhaltung Ihrerseits nötig. Bringen Sie bitte auch Ihr Impfbuch zum Termin mit. (Stand 13.02.2023)
Seit 01.12.2021 bieten wir in unseren Praxisräumen in Kooperation mit Ernährungspraxis Deutschland eine regelmäßige Ernährungsberatung an. Diese addressiert zunächst in 1. Linie Patienten mit Tumorerkrankungen und/oder nach Operationen.
Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder persönlich vereinbaren.
Täglich bieten wir Ihnen eine Akutsprechstunde für dringliche gesundheitliche Probleme an:
Akutsprechstunde von 08.00 Uhr- 12.00 Uhr
Der/die jeweils an dem Tag zuständige Arzt/Ärztin wird sich in einem Kurzkontakt Ihrem akuten Problem widmen. Zur besseren Planbarkeit dieser Akutsprechstunde möchten wir Sie bitten, morgens kurz anzurufen. Grundsätzlich bitten wir alle Patientinnen und Patienten beim Betreten der Praxis FFP2-Masken zu tragen.
Downloads für Videosprechstunde:
Online-Bestellung von Rezepten möglich! Wartezeiten und besetzte Telefonleitungen sind für jeden ein Graus. Neu bieten wir daher unseren Patienten/Patientinnen die Möglichkeit, Rezepte für bereits bestehende ärztliche Verordnungen unkompliziert vorzubestellen und sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Praxis abzuholen oder abholen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorbestellung von Rezepten nur für Patienten erfolgen kann, die bereits in unserer Praxis ärztlich betreut werden. Desweiteren können auch nur Rezepte für bereits bestehende ärztliche Verordnungen ausgestellt werden. Eine gültige Krankenkassenkarte (eGK) muss zumindest bei gesetzlich-versicherten Patienten einmal pro Quartal vorgelegt werden ...