IGeL steht für Individuelle Gesundheits-Leistungen. Der Katalog umfasst medizinische Vorsorgeleistungen, sport- und reisemedizinische Untersuchungen sowie "komfort"-medizinische Wunschleistungen. Individuelle Gesundheitsleistungen sind nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zu Lasten des Patienten abzurechnen. Der Patient muss über die Kosten und Rechtsfolgen der Inanspruchnahme aufgeklärt werden. Hierzu muss vor Erbringen der Leistung eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten getroffen werden.
Nicht alle zusätzlichen Leistungen sind sinnvoll. Es entspricht unserer ärztlichen Berufsauffassung, Ihnen keine unnötigen Untersuchungen aufzuzwängen. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, Untersuchungen durchführen zu lassen, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Gerne erläutern wir Ihnen Sinn und Unsinn! Sprechen Sie uns an!